Die Standortentscheidung war falsch. Doch der Flughafen Schönefeld wird ausgebaut. Nun müssen sich die Kräfte und Energien des Widerstandes auf neue Ziele richten:
Die konsequente Ausschöpfung aller bestehenden Rechte und deren Erweiterung, eine angemessene Entschädigung zu erwirken sowie das Ausmaß der Lärmbelästigung, der Umweltverschmutzung und der Gesundheitsgefährdung so gering wie möglich zu halten.

Dabei spielen neben dem absoluten Nachtflugverbot auch Flugrouten, -höhen und -verfahren eine große Rolle. Dazu muss die Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden in der Schutzgemeinschaft fortgeführt werden:
Nur gemeinsam hat man eine Chance, wirksam Gehör zu finden. Die Wohnqualität in Schulzendorf ist mir ein hohes Gut, das ich mit allen mir möglichen Mitteln erhalten möchte.


Nachtflugverbot

Das ist ja wohl ein starkes Stück. Das Gutachten zum Nachtflugverbot, das vom brandenburgischen Infrastrukturministerium in Auftrag gegeben wurde, weist bis zu 71 Flüge, im Ausnahmefall bis zu 95 Flüge, in der Zeit von 22-6 Uhr als unabweisbar aus.
Welcher Maßstab wurde da wohl angelegt?

Das Bundesverwaltungsgericht sprach im Jahr 2006 von einem absoluten Flugverbot in der Zeit von 0 bis 5 Uhr. Ausnahmen sollte es in den Zeiten von 22-24 Uhr und von 5-6 Uhr geben. Nun ist es ja mal interessant, wie „unabweisbare Flüge“ definiert werden. Das Gutachten liegt bisher nur in Auszügen vor. Es muss nun abgewartet werden, ob und wenn ja, wie das Ministerium dieses Gutachten berücksichtigen wird.
Eine erneute Klagewelle ist vorhersehbar. Hoffentlich wird ein zu entscheidendes Gericht den Geist des Bundesverwaltungsgerichts erkennen und die Nachtflüge nicht zulassen.

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